Gewährleistungsfristen im Blick behalten

Nach der Abnahme eines Gewerks läuft die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist – die Zeitspanne, in der du Mängel noch gegenüber dem Gewerk geltend machen kannst. Der Bereich Gewährleistung zeigt dir alle Fristen deines Projekts an einem Ort, mit automatisch berechneter Fälligkeit und rechtzeitiger Erinnerung.

Was die Übersicht zeigt

Öffne den Bereich Gewährleistung in deinem Projekt (neben Mängeln und Behörden-Vorgängen). Die Liste zeigt je Frist:

Automatische Fälligkeitsberechnung

Die Fälligkeit ergibt sich immer aus `Abnahme-Datum + Frist in Jahren` und wird von Baubegleiter berechnet, nicht manuell eingetragen. Als Orientierung gelten – keine Rechtsberatung, im Einzelfall editierbar – die üblichen gesetzlichen Fristen: 5 Jahre für Bauleistungen (§ 634a BGB) und 2 Jahre für bewegliche Sachen wie Einbaugeräte oder Möbel (§ 438 BGB). Ändert sich das Abnahme-Datum oder die Frist nachträglich, wird die Fälligkeit automatisch neu berechnet.

Status auf einen Blick

Filtern

Über den Filter links neben der Liste grenzt du nach Gewerk und nach Status ein (auch mehrere Status kombiniert) – praktisch, wenn du z. B. nur die bald fälligen Fristen sehen willst.

Erinnerungen

Zu jeder Frist läuft im Hintergrund eine Erinnerung mit: 90 und 30 Tage vor Fälligkeit bekommst du eine Benachrichtigung, damit dir genug Zeit bleibt, einen Gewährleistungs-Mangel noch fristgerecht zu melden. Fällt dir ein Mangel am betroffenen Gewerk auf, meldest du ihn wie gewohnt im Bereich Mängel.

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